
Mehrheit der Experten für Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften
19. Juni 2008„Berlin: (hib/BOB) Eine Mehrheit der vom Rechtsausschuss eingeladenen Sachverständigen hat die von der parlamentarischen Opposition eingebrachten Initiativen (16/8875, 16/5184, 16/3423 und 16/497) zur völligen Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe befürwortet. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwochnachmittag deutlich. So machte Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, deutlich, der Gesetzgeber sei aufgrund des im Grundgesetz festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, die Benachteiligungen von Lebenspartnern zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahre 2002 festgestellt, dass der Schutz von Ehe und Familie des Grundgesetzes die Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten zulässt. Lebenspartner dürften insofern gegenüber Ehegatten nicht benachteiligt werden. Bruns zufolge ist es nicht begründbar, warum der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz im Verhalten zwischen Lebenspartnern und Ehegatten nicht gelten soll. Auch Professor Karlheinz Muscheler von der Universität Bochum legte sich eindeutig fest: „Mir scheint die Zeit reif zu sein für eine vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe.“ Nur damit sei völlige Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen, so der Experte. Muscheler wies jedoch darauf hin, es sei nicht sinnvoll, ohne eine gleichzeitige „gründliche Überarbeitung“ des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft vorzunehmen.
Auch zum gemeinsamen Adoptionsrecht nahmen die Experten Stellung: So wies beispielsweise Professor Ingeborg Schwenzer von der Universität Basel, Präsidentin des Zentrums für Familienwissenschaften, darauf hin, auf internationaler Ebene lägen inzwischen viele psychologische Untersuchungen zur Situation und Entwicklung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien vor. Sie alle bestätigten, dass auf intellektueller, psychischer, sozialer, emotionaler und sexueller Ebene keinerlei Unterschiede zur Entwicklung von Kindern aus heterosexuellen Familien zu verzeichnen seien. Auch Sicht des Kindeswohls gibt es deshalb keine Grund, die für eine Aufrechterhaltung des Verbots der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Eingetragenen Partner sprechen. Professor Nina Dethloff, Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht der Universität Bonn, bestätigte, dass im Adoptionsrecht „dringender Reformbedarf“ bestehe. Die Zulassung der gemeinsamen Adoption bedeute eine Verbesserung des Schutzes von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Familien leben. Gleichzeitig trägt sie zu einem Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft bei. Auch Dirk Siegfried, Rechtanwalt und Notar aus Berlin, und der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner schlossen sich dieser Argumentation an. Zwei Sachverständige vertraten gegenteilige Meinungen: Professor Matthias Jestaedt von der Universität Erlangen-Nürnberg meinte, es sprächen gute verfassungsrechtliche Gründe dafür, Eingetragene Lebenspartnerschaften und die Ehe nicht demselben Recht zu unterstellen. Wer anders handle, begegne verfassungsrechtlichen Bedenken. Der im Grundgesetz enthaltene Schutz der Ehe stelle es dem Gesetzgeber nicht frei, sonstigen Formen dauerhaften menschlichen Zusammenlebens rechtlich der Ehe und der Familie gleichzustellen. Vielmehr habe der Gesetzgeber Ehe und Familie „in exklusiver Weise“ zu schützen. Der Berliner Rechtsanwalt Marc Schüffner plädierte ebenfalls gegen die völlige Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die dem Bundestag vorgelegten Initiativen unterstellten alle, es sei eine Diskriminierung, Ehepaare zu fördern, ohne gleichzeitige Lebenspartner in diese Förderung einzubeziehen. Diese Sichtweise sei jedoch verfassungsrechtlich nicht gedeckt.“
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Als ich den Artikel gelesen habe, hüpfte mein Herz etwas schneller und die Vorstellung, von einer völligen Gleichstellung machte sich in meinem Hirn breit. Wäre nur allzu schön. In jeder Hinsicht.
Wenn ich dann aber so eine gequirlte Scheiße lese, kommt es mir einfach nur hoch:
„…Wer anders handle, begegne verfassungsrechtlichen Bedenken. Der im Grundgesetz enthaltene Schutz der Ehe stelle es dem Gesetzgeber nicht frei, sonstigen Formen dauerhaften menschlichen Zusammenlebens rechtlich der Ehe und der Familie gleichzustellen…“
Ich wusste bis dato, dass ich „anders“ bin. Das ich aber in einer „sonstigen Form dauerhaften menschlichen Zusammenlebens“ lebe, war mir neu
Ich dachte, ich bin verheiratet – hab’ doch ‘nen (schönen) Ring am Finger ?!
Nicht nur bin ich verheiratet. Ich habe auch eine Familie mit der Person, mit der ich verheiratet sind. Ich glaube, die müssen mal ihre antiquierten Vorstellungen von Ehe und Familie überdenken. Wenn ich sowas lese, kotze ich mit dir.
Okay, wo ist der Eimer zum gemeinsam reink*tzen, ich bin dabei
Zu den „sonstigen Formen dauerhaften menschlichen Zusammenlebens“ – manchmal fühle ich mich wie ein Kreis oder eins Elypse oder sowas, was einfach nicht in die vorherrschende Form des Quadrats reinpassen will
@ Bärbel: ja, bei euch kommt dieser Aspekt noch mit hinzu. Wir sind ja „noch“ keine Eltern. Schäm dich, liebes Deutschland !
@ Bartynova: herzlich willkommen hier auf unserem Blog. „Kenne“ dich zwar bereits von anderen Blogs, aber schön zu wissen, dass sich doch noch Leute hierher „verirren“. Und wenn du der Kreis bist, möchte ich ein Trapez sein – fand ich immer schon schön die Form *lol*